Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon für ein Erstgespräch melden. Die ersten vier bis fünf Termine dienen als probatorische Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anliegen zu schildern und einen ersten Eindruck von der therapeutischen Zusammenarbeit zu gewinnen. Gleichzeitig klären wir, ob eine Psychotherapie sinnvoll und passend ist – und welche Ziele und Methoden dafür geeignet sein könnten. Wenn wir gemeinsam entscheiden, die Therapie fortzusetzen, beginnt die regelmäßige therapeutische Arbeit – individuell abgestimmt auf Ihre Themen und Ziele. In der Regel findet die Psychotherapie einmal wöchentlich zu 50 Minuten statt. Je nach Bedarf können auch andere Abstände sinnvoll sein. Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und wird gemeinsam besprochen.
Das Honorar für eine 50-minütige Einzeltherapiesitzung beträgt 134,06 Euro, für eine 50-minütige Gruppensitzung 67,03 Euro. Die Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wie sie bei privatärztlichen Leistungen üblich ist.
Für Patientinnen und Patienten mit privater Krankenversicherung werden die Kosten für die Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Die genaue Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif und den Bedingungen Ihrer Versicherung ab. In der Regel stellt die private Krankenversicherung die Kosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme und stelle Ihnen alle notwendigen Unterlagen für Ihre Abrechnung zur Verfügung.
In einigen Regionen gibt es leider zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, was zu längeren Wartezeiten führen kann. Wenn keine Behandlungsmöglichkeit über die Kassenärztliche Vereinigung gefunden werden kann, gibt es die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenübererstattungsverfahren zu beantragen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der Terminservicestelle und eine Bescheinigung des Therapeuten, dass eine Behandlung notwendig ist. Falls Sie diesen Weg gehen möchten, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hierfür kann ein Vertrag mit der BAHN-BKK abgeschlossen werden, der eine direkte Abrechnung ermöglicht – ohne dass Vorleistungen von Ihnen verlangt werden. Dieser Vertrag gilt für Therapeutinnen und Therapeuten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, aber die Anforderungen erfüllen. Falls Sie bei der BAHN-BKK versichert sind und Interesse an einer Behandlung haben, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung.
Für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gibt es die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Therapie werden von der jeweiligen Heilfürsorgestelle (Bundespolizei) oder der Bundeswehr übernommen. Bei der Bundespolizei erfolgt die Abrechnung über die Heilfürsorgestelle in Sankt Augustin. Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird zu Beginn der Therapie ein 'Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung' benötigt, und für die weiteren Sitzungen ist ein Antrag beim Truppenarzt erforderlich. Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme und der erforderlichen Schritte.
Die Kosten für eine Psychotherapie können unter bestimmten Bedingungen auch über die Berufsgenossenschaften (BG) abgerechnet werden, insbesondere wenn die Beschwerden durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurden. Die BG übernimmt alle notwendigen Behandlungen, die der Heilung oder Linderung der Unfallfolgen dienen, einschließlich Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft zu prüfen und den erforderlichen Antrag zu stellen.
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