Ablauf und Kosten
Ihr Weg zur Psychotherapie
Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Erstgesprächs ("Sprechstunde") telefonisch, per eMail oder über das Kontaktformular mit mir Kontakt auf. Sie können auch die online Terminvereinbarung nutzen. Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen, die Behandlungsoptionen und Formalitäten wie die Behandlungskosten. Die nächsten zwei bis vier Termine dienen als probatorische Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen: Sie haben die Möglichkeit einen ersten Eindruck von der therapeutischen Zusammenarbeit zu gewinnen und wir klären gemeinsam welches Vorgehen für Ihre Ziele geeignet sein könnten. In der Regel findet die Psychotherapie einmal wöchentlich zu 50 Minuten statt. Je nach Bedarf können auch andere Abstände sinnvoll sein. Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und wird gemeinsam besprochen. Eine Kurzzeittherapie umfasst dabei bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 bzw. 80 Sitzungen.

Private Krankenversicherung
Für Patientinnen und Patienten mit privater Krankenversicherung werden die Kosten für die Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Die genaue Höhe der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif und den Bedingungen Ihrer Versicherung ab. In der Regel stellt die private Krankenversicherung die Kosten auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung beträgt zwischen 134,06 und 167,58 Euro. Hinzu kommen Kosten für flankierende Maßnahmen wie die Erhebung einer biographischen Anamnese zu Therapiebeginn und Testdiagnostik. Ich empfehle Ihnen vor Aufnahme der Therapie Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung aufzunehmen und zu klären, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie erstattet wird.

Gesetzliche Krankenversicherung - Kostenerstattung
In einigen Regionen gibt es leider zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, was zu längeren Wartezeiten führen kann. Wenn keine Behandlungsmöglichkeit über die Kassenärztliche Vereinigung gefunden werden kann, gibt es die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenübererstattungsverfahren zu beantragen. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der Terminservicestelle und eine Bescheinigung des Therapeuten, dass eine Behandlung notwendig ist. Falls Sie diesen Weg gehen möchten, unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Selbstzahler
Das Honorar richtet sich für Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wie sie bei privatärztlichen Leistungen üblich ist. In diesem Fall erfolgt keine Übermittlung von Informationen an Ihre Krankenkasse. Dies kann z. B. vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Verbeamtung sinnvoll sein.

Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt anteilig die Koseten der Psychotherapie. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung.

Bundespolizei und Bundeswehr
Für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gibt es die Möglichkeit, Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Therapie werden von der jeweiligen Heilfürsorgestelle (Bundespolizei) oder der Bundeswehr übernommen. Bei der Bundespolizei erfolgt die Abrechnung über die Heilfürsorgestelle in Sankt Augustin. Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wird zu Beginn der Therapie ein 'Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung' benötigt, und für die weiteren Sitzungen ist ein Antrag beim Truppenarzt erforderlich. Ich unterstütze Sie gerne bei der Klärung der Kostenübernahme und der erforderlichen Schritte.

Berufsgenossenschaft (BG)
Die Kosten für eine Psychotherapie können unter bestimmten Bedingungen auch über die Berufsgenossenschaften (BG) abgerechnet werden, insbesondere wenn die Beschwerden durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurden. Die BG übernimmt alle notwendigen Behandlungen, die der Heilung oder Linderung der Unfallfolgen dienen, einschließlich Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft zu prüfen und den erforderlichen Antrag zu stellen.